Ihre Garantie! - Wir sind GKS zertifiziert! |   |

Was bedeutet GKS?
GKS (Gemmologisch kontrollierte Steinqualität) ist ein
Kontrollsiegel für gehobene Edel- und Schmucksteinqualitäten. Es
ist weder ein Produzentenzeichen noch ein Warenzeichen. Es ist
nicht an eine bestimmte Methode der Bearbeitung gebunden. GKS
bedeutet, dass ein Betrieb die Warensortimente Edelsteine,
Mineralien, Gesteine, Steinschmuck und mineralische Präparate
ausschließlich nach dem GKS-Qualitätsstandard führt. Nur wenn
ein Produkt den Steinheilkunde e.V. Richtlinien entspricht, darf
es mit dem Zeichen GKS ausgezeichnet werden. GKS ist ein
Kontrollzeichen, an dem der Konsument ein kontrolliertes und
zertifiziertes Produkt erkennen kann.
Wer steht hinter dem Zeichen GKS?
Das Zeichen GKS wird vom Steinheilkunde e.V. vergeben, welcher
der Inhaber des Kontrollsiegels ist. Der SHK eV vergibt das
GKS-Siegel völlig unabhängig von der Zugehörigkeit zu Verbänden
und anderen Interessengruppen. Die Kontrollen werden von
unabhängigen Prüfinstituten vorgenommen, welche die
GKS-Richtlinien anwenden und vom Steinheilkunde e.V. anerkannt
sind.
Wie sehen die GKS Richtlinien aus?
Nach den GKS Richtlinien sind Imitationen und Synthesen bei
Edel- und Schmucksteinen ausdrücklich ausgeschlossen. Steine,
deren physikalische Eigenschaften (z.B. Farbe, Transparenz)
künstlich verändert wurden, sind ausdrücklich als gefärbt,
bestrahlt, erhitzt, gewachst, stabilisiert, rekonstruiert usw.
zu kennzeichnen. Giftige Mineralien sind deutlich mit einem
Giftsymbol und dem Vermerk "Giftig" zu kennzeichnen. Darüber
hinaus ist dem Käufer von solchen Steinen ein
Sicherheitsdatenblatt auszuhändigen.
Mineralien und Edelsteine sind mit der korrekten mineralogischen
Bezeichnung anzusprechen. Handelsnamen (z.B. "Leopardenstein")
sind zugelassen, wenn der mineralogische Name beigefügt ist
(z.B. Leopardenstein, Rhyolith).
Worin besteht das GKS-geprüfte Warensortiment?
Zum GKS-geprüften Warensortiment zählen Edelsteine, Mineralien,
Gesteine, Steinschmuck und mineralische Präparate, die in der
Steinheilkunde Verwendung finden und daher von Kunden
möglicherweise mit entsprechender Absicht erworben werden. Nicht
zum GKS-geprüften Warensortiment zählen Geschenk- und
Gebrauchsartikel, deren regulärer Verwendungszweck eindeutig
nicht heilsteinkundlicher Natur ist.
Wie werden die Richtlinien kontrolliert?
Jeder Betrieb im GKS-Kontrollprogramm wird mindestens einmal pro
Jahr kontrolliert. Neben angekündigten Kontrollen finden auch
Kontrollen ohne Ankündigung statt.
Alle Händler, die das GKS Siegel führen, erhalten eine Liste der
besonders häufig manipulierten Steine. Sie verpflichten sich,
neu erworbene Steine, die auf dieser Liste aufgeführt sind, nur
nach vorheriger Prüfung durch ein gemmologisches Labor in ihr
Sortiment zu übernehmen.
Die Kontrolle hat einen vorbeugenden Charakter. Bei Abweichungen
von den Richtlinien werden zusätzliche Kontrollen und ggf.
Sanktionen (z.B. Löschen von der Empfehlungsliste) eingesetzt,
um innerhalb eines festen Zeitraums Missstände und Versäumnisse
zu beheben
Zur Steinheilkunde e.V. ...
|